Inhalt

Friedhöfe

Die Stadt Finsterwalde verfügt über zwei Friedhöfe. Der Friedhof in der Sonnewalder Straße ist eine parkähnliche Anlage mit einer heutigen Ausdehnung von etwa elf Hektar. Er wurde im Jahr 1845 eröffnet. Heute zeugen zahlreiche historische Familiengrabanlagen, Grabmale, Grabstelleneinfriedungen und Mausoleen von der Begräbniskultur des vergangenen Jahrhunderts. Auf dem Friedhof befinden sich außerdem ein Gedenkhain und eine Gedenkhalle für die Gefallenen des Ersten Weltkrieges, Soldatengräber aus dem Zweiten Weltkrieg, ein Ehrenfriedhof für verschleppte Zwangsarbeiter sowie eine Ruhestätte russischer Kriegsgefangener. Der Friedhof im Ortsteil Sorno ist ein Dorffriedhof, wie er für die ländliche Region typisch ist.  

Bestattungsarten auf den Finsterwalder Friedhöfen

Erdbestattung

Bei einer Erdbestattung wird der Sarg mit dem darin befindlichen Leichnam der Erde zugeführt. Die Erdbestattung ist die traditionelle Form der Bestattung. Nach dem Brandenburgischen Bestattungsgesetz (BbgBestG) muss die Erdbestattung innerhalb von 10 Tagen nach Feststellung des Todes vollzogen sein. Eine Verlängerung dieser Frist kann bei dem zuständigen Gesundheitsamt des Landkreises beantragt werden. Auf den städtischen Friedhöfen beträgt die Ruhezeit für Erdbestattungen 20 Jahre.

Feuerbestattung

Bei der Feuerbestattung wird der Leichnam in einem Krematorium eingeäschert. Anschließend werden die Aschereste mit einem nummerierten Schamottestein, welcher dem Leichnam zuzuordnen ist, in die Urne gefüllt. Die Urne wird dann in einer dafür vorgesehenen Grabstätte beigesetzt. Die Einäscherung der/des Verstorbenen hat innerhalb von 10 Tagen nach Feststellung des Todes zu erfolgen. Nach dem Brandenburgischen Bestattungsgesetz kann ein längerer Zeitraum lediglich durch Genehmigung des zuständigen Gesundheitsamtes erwirkt werden. Auf den städtischen Friedhöfen beträgt die Ruhezeit für Feuerbestattungen 20 Jahre.

Grabarten

Reihengrabstätte Grüne Wiese

Die Bestattung der/des Verstorbenen erfolgt auf einer hierfür bestimmten Wiese. Das Ablegen von Blumen- und Grabschmuck sowie das Kennzeichnen der Grabstätte sind nicht gestattet.

Reihengrabstätte Grüne Wiese mit Grabmal

Die Bestattung der/des Verstorbenen erfolgt der Reihe nach auf einer hierfür bestimmten Wiese. Das Aufstellen eines Grabmals ist vorgeschrieben. Das Nutzungsrecht wird für 20 Jahre verliehen. Eine Verlängerung ist nicht möglich. Das Ablegen von Blumen- und Grabschmuck ist nicht gestattet. Die Reihengrabstätte Grüne Wiese mit Grabmal befinden sich im Grabfeld GM. siehe Übersichtsplan

Reihengrabstätte

Reihengräber dienen der Erdbestattung einer/s Verstorbenen. Die Belegung auf den einzelnen Grabfeldern erfolgt der Reihe nach. Angehörige haben keinen direkten Einfluss auf die Lage der Grabstätte. (Das heißt, sie können zum Beispiel nicht entscheiden, ob das Grab in der Sonne oder im Schatten liegt.) Nutzungsrechte an Reihengrabstätten werden für 20 Jahre verliehen und können nicht verlängert werden. Reihengräber für Verstorbene ab dem 5. Vollendeten Lebensjahr haben die Maße 2,50 m mal 1,25 m und Reihengräber für Verstorbene bis zum vollendeten 5. Lebensjahr 1,30 m x 0.80 m (KDI)

Auf dem Friedhof in der Sonnewalder Straße befinden sich die Reihengrabstätten auf dem Grabfeld F1. Siehe Übersichtsplan

Wahlgrabstätte

Wahlgräber sind für eine Erdbestattung je Grabstelle vorgesehen. Der städtische Friedhof in Finsterwalde verfügt über 13 Grabfelder, welche genügend Fläche für eine Vielzahl von Erdbestattungen bieten. Auf dem städtischen Friedhof in der Sonnewalder Straße kann standortabhängig zwischen einer Heckeneinfassung oder einer Einfassung aus Naturstein gewählt werden. Die Friedhofsverwaltung verleiht ein Nutzungsrecht an dieser Grabstätte für die Dauer von 30 Jahren. Eine Verlängerung desNutzungsrechtes ist auf Antrag möglich. Die Maße der Wahlgrabstelle sind 2,50 m mal 1,50 m.

Auf dem Friedhof in der Sonnewalder Straße sind Wahlgrabstätten in den Grabfeldern A, B, BHW, C, D, DA; DAI, E, H, K, KA, KB verfügbar. siehe Übersichtsplan

Urnenreihengrabstätte

Das Urnenreihengrab dient der Beisetzung einer Urne. Das Nutzungsrecht an den Grabstätten wird der Reihe nach und erst im Todesfall für die Dauer der Ruhezeit der/des Verstorbenen verliehen. Die Größe der Grabstätte beträgt 0,50 m x 0,80 m. Die Grabstätte ist allseitig mit einer Einfassung aus Naturstein zu umranden. Hierbei ist die Vorderseite als Sockel für den Grabstein auszubilden. Auf dem städtischen Friedhof in der Sonnewalder Straße befinden sich die Urnenreihengrabstätten auf dem Grabfeld UR. siehe Übersichtsplan

Urnenbeibettungswahlgrabstätte

Urnenbeibettungswahlgrabstätten sind Grabstätten für Feuerbestattungen, die einer Wahlgrabstätte auf Antrag zugeordnet werden können und mit dieser eine Einheit bilden. Das Nutzungsrecht der Urnenbeibettungswahlgrabstätte muss dem Nutzungsrecht der Wahlgrabstätte entsprechen. Die Größe der Urnenbeibettungswahlgrabstätte beträgt 1,50 m x 0,50 m. Je Urnenbeibettungswahlgrabstätte können bis zu 3 Urnen beigesetzt werden. Die Ruhezeit der Urne muss durch die Dauer des Nutzungsrechtes abgedeckt sein. Auf Wunsch kann am Kopfende der Grabstelle eine liegende Tafel oder Platte eingebracht werden.

Auf dem Friedhof in der Sonnewalder Straße sind Urnenbeibettungsgrabstätten in den Grabfeldern A, B, BHW, C, D, DA; DAI, E, H, K, KA, KB, KMW verfügbar. siehe Übersichtsplan

Urnenwahlgrabstätte

Eine Urnenwahlgrabstätte ist für die Beisetzung von bis zu 4 Urnen vorgesehen. Bei dieser Grabart kann zwischen Hecken- oder Steineinfassung gewählt werden. Das Nutzungsrecht eines Urnenwahlgrabes wird für die Dauer von 30 Jahren verliehen und kann auf Antrag verlängert werden. Das Urnenwahlgrab hat die Maße 0,80 m mal 0,80 m bzw. 1,00 m x 1,00 m

Auf dem Friedhof in der Sonnewalder Straße sind die Urnenwahlgrabstätten auf den Grabfeldern BHU, KMU, U verfügbar. siehe Übersichtsplan

Urnengemeinschaftsanlage Grüne Wiese (anonym)

Auf dem anonymen Urnenfeld finden ausschließlich Urnenbeisetzungen statt. Die Verabschiedung erfolgt an dem auf dem Grabfeld befindlichen Denkmal. Die Beisetzung erfolgt in Abwesenheit der Angehörigen. Der genaue Beisetzungsort wird nicht bekanntgegeben. Der Name der/des Verstorbenen wird an keinem Ort erwähnt. Falls Angehörige das Grab der/des Verstorbenen zur Trauerbewältigung aufsuchen wollen, so ist dies bei der Grabauswahl zu bedenken. Für die Niederlegung von Blumen- und Grabschmuck ist eine Ablagestelle vorgesehen. Die Urnengemeinschaftsanlage ist auf dem Übersichtsplan mit UGA gekennzeichnet.

Urnengemeinschaftsanlage mit Namenstafel

Die Beisetzung erfolgt der Reihe nach auf einer Wiese. Am Beisetzungsort wird eine Tafel mit dem Namen der/des Verstorbenen in die Wiese eingelassen. Bei der Urnengemeinschaftsanlage mit Tafel kann zwischen Einzel- und Doppelbelegung gewählt werden. Das Niederlegen von Blumen- und Grabschmuck ist an der auf dem Grabfeld befindlichen Ablagestelle möglich. Das Nutzungsrecht wird für 20 Jahre verliehen und kann nicht verlängert werden. Eine Ausnahme stellt jedoch das Grabfeld für Doppelbelegung dar, auf welchem eine einmalige Verlängerung des Nutzungsrechtes mit 2. Belegung erforderlich ist. Die Urnengemeinschaftsanlage mit Namenstafel befindet sich auf dem Grabfeld UGA T. siehe Übersichtsplan

Bestattung unter Bäumen

Bei dieser Bestattungsart wird die Asche der/des Verstorbenen in einer Urne im Wurzelbereich eines Baumes zur letzten Ruhe gebettet. Es werden ausschließlich Einzelgrabstätten mit einer Fläche von 0,25 m x 0,25 m je Urne vergeben. Den Termin der Urnenbeisetzung, die Lage des Beisetzungsortes und die Menge der möglichen Urnengrabstätten je Baum werden in Abhängigkeit der Wurzelausprägung des Baumes durch die Stadt festgelegt. Die Grabstätten sind durch Kissensteine gekennzeichnet. Das Umfeld ist in seinem natürlichen Charakter zu belassen. Kränze, Grabschmuck oder Erinnerungsstücke sind nicht erlaubt. Bestattung unter Bäumen ist auf dem Grabfeld BUB möglich.  siehe Übersichtsplan

Urnenkammern 

Für Feuerbestattungen werden auf dem Friedhof Urnenkammern zur Verfügung gestellt. Je Kammer darf lediglich eine Urne beigesetzt werden, jedoch können je Stele Nutzungsrechte an mehreren Kammern verliehen werden. Das Nutzungsrecht kann auf Antrag verlängert werden. Die Urnenkammer befindet sich in einer Urnenstele oder Urnenwand. Die Vergabe erfolgt der Reihe nach. Kränze, Grabschmuck, Kerzen, Lampen oder Erinnerungsstücke zu befestigen, ist nicht erlaubt. Die Urnenkammer befindet sich am Standort UK. siehe Übersichtsplan

Die Feierhalle auf dem Friedhof in der Sonnewalder Straße

Die Feierhalle bietet Platz für bis zu 80 Trauergäste. Sie ist beheizbar und mit einem Harmonium sowie einer Musikanlage ausgestattet. Individuelle Gestaltungswünsche anlässlich von Trauerfeiern können in Absprache mit Ihrem Bestattungsunternehmen ermöglicht werden. Die Sanitäreinrichtungen stehen während der Trauerfeier kostenfrei zur Verfügung.

Der Friedhof im Ortsteil Sorno

Die Feierhalle auf dem Friedhof im Ortsteil Sorno bietet für 60 Trauergäste Platz. Individuelle Gestaltungswünsche anlässlich von Trauerfeiern können in Absprache mit Ihrem Bestattungsunternehmen ermöglicht werden. Auf dem Friedhof in Sorno stehen Wahlgrabstätten, Reihengrabstätten, Urnenwahlgrabstätten sowie eine Urnengemeinschaftsanlage (anonym mit Tafel) zur Verfügung.