Neubau
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Veröffentlicht: 19.09.2016
Sie wollen eine neue Immobilie bauen oder kaufen? Energieeffizienz ist Ihnen dabei wichtig? Dann haben Sie die Möglichkeit verschiedene Landes- und Bundesförderprogramme in Anspruch zu nehmen. Investitionszuschüsse oder Darlehns werden von nachfolgenden Stellen bereitgestellt:

Investitionsbank des Landes Brandenburg
Die ILB unterstützt Sie dabei, zukunftsfähigen und bezahlbaren Wohnraum zu schaffen oder zu erneuern. Bei Vorhaben in Brandenburger Innenstädten steht die ILB der kommunalen, genossenschaftlichen und privaten Wohnungswirtschaft dabei genauso zur Seite wie den privaten Haushalten.
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Sanierung
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Veröffentlicht: 19.09.2016
Nachhaltige und umfängliche Sanierungen, mit dem Ziel einer energetischen Ertüchtigung sowie die Bereitstellung von Barrierefreiheit, werden mit Investitionszuschüssen oder Darlehns von nachfolgenden Stellen gefördert:
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Sanierung Einzelmaßnahmen
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Veröffentlicht: 19.09.2016
Neben der Komplettsanierung von Gebäuden wird teilweise auch die Umsetzung von Einzelmaßnahmen wie. z.B.:
- Wärmedämmung von Wänden, Dachflächen, Keller- und Geschossdecken
- die Erneuerung der Fenster und Außentüren sowie
- die Erneuerung oder Optimierung der Heizungsanlage bzw. die Erneuerung oder Einbau einer Lüftungsanlage gefördert.

Gegenwärtig fördert die Kreditanstalt für Wiederaufbau nach erreichtem Effizienzhaus-Standard. Unabhängig davon sind auch Einzelmaßnahmen förderfähig. KfW Förderung Privatpersonen, KfW Förderung Gewerbe
Erneuerbare Energien
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Veröffentlicht: 19.09.2016
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) fördert die Heizungsumstellung auf erneuerbare Energien mit Investitionszuschüssen für:
• Solarthermie
• Biomasse
• Wärmepumpen
• Nachträgliche Optimierung
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Öffentlicher Raum
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Veröffentlicht: 19.09.2016
Im Rahmen der Verfügungsfondsrichtlinie der Finsterwalder Städtebauförderungskulisse „Aktive-Stadtzentren“ sind u.a. folgende Maßnahmen zur Gestaltung des öffentlichen Raums förderfähig:
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Veranstaltungen und Marketingaktionen
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Veröffentlicht: 19.09.2016

Im Rahmen der Verfügungsfondsrichtlinie der Finsterwalder Städtebauförderungskulisse „Aktive-Stadtzentren“ sind u.a. folgende Veranstaltungen und Marketingaktionen förderfähig:
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Umzug in die Innenstadt
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Veröffentlicht: 19.09.2016

Im Rahmen der Verfügungsfondsrichtlinie der Finsterwalder Städtebauförderungskulisse „Aktive-Stadtzentren“ ist eine Unterstützungsleistungen zur Quartiersstärkung durch eine Mitfinanzierung von Aufwendungen, die bei einem Zuzug von außerhalb des Stadtgebietes in das ASZ-Gebiet oder bei einer Neuansiedlung im ASZ-Gebiete entsteht. (Umzug beispielsweise)
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