Landesregierung ändert Corona-Verordnung
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Veröffentlicht: 18.01.2022
Nach dem Bund-Länder-Beschluss zu den Corona-Maßnahmen vom 7. Januar hat die Brandenburger Landesregierung in einer Sondersitzung weitere Änderungen der Zweiten SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung beschlossen. Die geänderte Corona-Verordnung ist am 17. Januar 2022 in Kraft getreten und gilt zunächst bis zum Ablauf des 13. Februar 2022.
Zum Schutz der Bevölkerung und der kritischen Infrastruktur treten weitere zielgerichtete Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus in Kraft. So setzt Brandenburg die 2G+-Regel in der Gastronomie um. Zutritt zu Gaststätten, Cafés, Bars oder Kneipen erhalten demnach vollständig Geimpfte und nachweislich Genesene, die einen aktuellen, negativen Testnachweis vorzeigen. Personen, die bereits eine Auffrischungsimpfung ("Booster-Impfung") erhalten haben, und Kinder unter 6 Jahren sind von der Testpflicht ausgenommen. Bei älteren Kindern und Jugendlichen reicht der Nachweis über eine regelmäßige Testung im Rahmen des Schulbesuchs aus. Im Gegensatz zu anderen Bundesländern ist die automatische Lockerung der Regel in Brandenburg direkt mitbeschlossen worden: 2G+ tritt außer Kraft, sobald sieben Tage lang die landesweite Hospitalisierungsinzidenz den Schwellenwert 6 nicht überschritten hat und der Anteil COVID-19-Patienten an den landesweit betreibbaren Intensivbetten wieder unter 10 Prozent liegt.
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